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   VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96   

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VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96 (https://dejure.org/2020,20212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2020 - 15 ZB 20.96 (https://dejure.org/2020,20212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 15 ZB 20.96 (https://dejure.org/2020,20212)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96
    Im Übrigen ist geklärt, dass bauplanerische Festsetzungen funktionslos sind, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - DVBl 2010, 1374 = juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGHE 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO) nicht.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96
    Im Übrigen ist geklärt, dass bauplanerische Festsetzungen funktionslos sind, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - DVBl 2010, 1374 = juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGHE 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO) nicht.
  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788

    Keine Befreiung von der im Bebauungsplan vorgesehenen Beschränkung auf nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 15 ZB 20.96
    Im Übrigen ist geklärt, dass bauplanerische Festsetzungen funktionslos sind, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - DVBl 2010, 1374 = juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung

    In der Antragsbegründung wird schon keine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert, die der Senat im Berufungsverfahren beantworten soll; der Kläger legt auch der Sache nach nicht dar, welche entscheidungstragende Frage des vom Verwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreits im Berufungsverfahren beantwortet werden müsste und warum diese Frage über den Einzelfall hinausgehend im Dienste der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung über ein Berufungsverfahren bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 9 ZB 22.901

    Isolierte Befreiung für genehmigungsfreie Gartenhütte

    Unabhängig davon, dass die klägerseits genannte Zahl von 104 Anlagen nicht substantiiert sei und inwieweit es sich hierbei um Schwarzbauten handele, sei jedenfalls die durch die Baugrenzenfestsetzung vorgegebene Gliederungsstruktur des Baugebiets noch deutlich erkennbar sowie die offene Baustruktur gewahrt und kein Zustand erreicht, der das Vertrauen in den Bestand der gesamten Baugrenzen gänzlich entfallen lasse (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

    Zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung ist erforderlich, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich, ist; ferner, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783

    Nachbarklage gegen bergrechtliche Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

    Es bedarf einer substanziierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird (vgl. BayVGH B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 15 ZB 21.2360

    Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung

    In der Antragsbegründung wird schon keine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert, die der Senat im Berufungsverfahren beantworten soll; die Klägerin legt auch der Sache nach nicht dar, welche entscheidungstragende Frage des vom Verwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreits im Berufungsverfahren beantwortet werden müsste und warum diese Frage über den Einzelfall hinausgehend im Dienste der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung über ein Berufungsverfahren bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 18.1513

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Doppelhauses unter

    c) Das Verwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit erstens die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und zweitens eine bestimmte Offenkundigkeit des Mangels besteht, d.h. die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben muss, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; BayVGH, U.v. 27.22020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 12 und B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2752

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis

    Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen oder dessen bloße Wiederholung genügen dem Darlegungsgebot regelmäßig nicht, da sie naturgemäß eine Würdigung der angegriffenen Entscheidung vermissen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 18; B.v. 11.7.2018 - 5 ZB 17.1587 - BayVBl 2019, 710 = juris Rn. 13; B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 9 ZB 18.1634

    Befreiung von den Festsetzungen eines Baulinienplans

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit erstens die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und zweitens eine bestimmte Offenkundigkeit des Mangels besteht, d.h. die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben muss, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; BayVGH, U.v. 27.22020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 12 und B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 8 ZB 22.265

    Verlegung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

    Sein diesbezügliches Vorbringen genügt bereits nicht den Darlegungsvoraussetzungen (vgl. hierzu BayVGH B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.2299

    Öffentliche Bekanntmachung der Einziehung eines beschränkt öffentlichen Weges

    Es bedarf einer substanziierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird (vgl. BayVGH B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3258

    Zur Nachbaranfechtungsklage gegen einen Bauvorbescheid für Neubau von zwei

  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3260

    Darlegungserfordernis für eine Berufungszulassung in Bezug auf die Anfechtung

  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261

    Voraussetzungen für ein faktisches Dorfgebiet

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